gesetzlich Versicherte:
Die Kosten für das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) sowie die "Probesitzungen" (probatorische Sitzungen) werden bei gesetzlich Versicherten ohne vorherigen Antrag durch die Krankenkassen übernommen. Wird anschließend eine Psychotherapie beantragt, wird dies ebefalls von den Krankenkassen übernommen.
Zuzahlung und Überweisung sind nicht notwendig. Bitte bringen Sie jedoch in der jeweils ersten Sitzung des Quartals Ihrer elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit.
privat Versicherte:
In den meisten Fällen übernehmen auch private Krankenkassen die Kosten für das Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) und die "Probesitzungen" (probatotischen Sitzungen) ohne vorherigen Antrag. Die weitere Kostenübernahme und auch eine mögliche Zuzahlung ist von Ihrem Tarif abhängig. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
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